Mängelrüge
Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie bis spätestens innerhalb 8 Wochentagen nach Empfang der Ware durch den Käufer dem Verkäufer gegenüber (nicht dessen Handelsvertreter) schriftlich erfolgen. Spätere Rüge ist dann wirkungslos, wenn sie einen sogenannten versteckten Mangel betrifft.
Eigentumsvorbehalt/Gewährleistung
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln unser Eigentum. Insofern der Käufer unsere Ware bereits an einen dritten Erwerber veräußert hat, bleibt unser Eigentumsvorbehalt weiter bestehen und zwar an Käufer und Dritten. Es besteht der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die Waren können jederzeit zurückgeholt werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahlgefahr und etwaige weitere Risiken zu versichern und dem Verkäufer den Versicherungsabschluss nachzuweisen. Die Rechte aus den Versicherungsverhältnissen, soweit sie sich auf die übereigneten Sachen erstrecken, gelten in jeder Hinsicht als an der Verkäufer abgetreten; insbesondere auch der Auszahlungsanspruch gegen die beteiligten Versicherungsgesellschaften aus jedwedem Rechtsgrund.
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